Brandschutzpläne
INFORMATIVE DOWNLOADS UND FORMULARE
ALLGEMEIN:
ZIELSETZUNG VON BRANDSCHUTZPLÄNEN:
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Brandschutzpläne sollen den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall die rasche Orientierung in einem Objekt und damit den raschen, gefahren- und schadensmindernden Einsatz erlauben.
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Verwendung durch den Brandschutzbeauftragten im Zuge der Betriebsbrandschutz – Eigenkontrolle.
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Verwendung im Zuge von Schulungen und Unterweisungen des Personals um brandschutz- und sicherheitstechnische Strukturen des Gebäudes zu verdeutlichen.
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Als Basis für die Erstellung von Fluchtweg-Orientierungsplänen --> siehe Infoblatt
WER ZEICHNET BRANDSCHUTZPLÄNE:
WIE ZEICHNET MAN BRANDSCHUTZPLÄNE:
WANN MUSS DIE FEUERWEHR BRANDSCHUTZPLÄNE VIDIEREN:
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Wenn sie von der Behörde vorgeschrieben wurden.
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Im Zuge eines Anschlussverfahrens für eine Brandmeldeanlage
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Wenn eine Parie der Pläne bei der Feuerwehr deponiert werden soll.
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Wenn sich bereits vidierte Pläne geändert haben.
WIE GEHT DIE VIDIERUNG VOR SICH:
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erreichbar. Eine Zusendung von auf A4 gefaltenen Ausdrucken kann möglicherweise erforderlich sein. Hierüber werden Sie von der „zentralen Vidierungsstelle“ der MA 68 informiert.
Eine Übermittlung der vidierten Endversion als PDF-File ist zwingend erforderlich. Seitens der Feuerwehr werden selbstverständlich alle Bestimmungen des Datenschutzes, der Geheimhaltung und der Dienstverschwiegenheit beachtet.
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| Geschoß-Übersichtsplan | Geschoßplan | Geschoßplan |
NACH ERHALT DES VON DER FW VIDIERTEN BRANDSCHUTZPLAN-DECKBLATTES:
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Lageplan
(mit kleinem Übersichtsplan)
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Übersichtsplan
Wasserlöschanlage
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Übersichtsplan
Entrauchungsabschnitte
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INFORMATIVE DOWNLOADS










