FW-Wappen Gold                              

FEUERWEHR WIEN

   Vorbeugender Brandschutz

 
Wr Landesfeuerwehrverband                        

Brandschutzpläne 

 

ALLGEMEIN:Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 04

Für bestimmte Objekte ist es durch Behördenvorschreibung oder durch den Umstand, dass Brandschutzanlagen betrieben werden, vorgesehen, Brandschutzpläne anzufertigen und durch die „zentrale Vidierungsstelle“ der MA 68 Feuerwehr auf formale Richtigkeit vidieren zu lassen.
 

ZIELSETZUNG VON BRANDSCHUTZPLÄNEN:

 
  • Brandschutzpläne sollen den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall die rasche Orientierung in einem Objekt und damit den raschen, gefahren- und schadensmindernden Einsatz erlauben.
  • Verwendung durch den Brandschutzbeauftragten im Zuge der Betriebsbrandschutz – Eigenkontrolle.
  • Verwendung im Zuge von Schulungen und Unterweisungen des Personals um brandschutz- und sicherheitstechnische Strukturen des Gebäudes zu verdeutlichen.
  • Als Basis für die Erstellung von Fluchtweg-Orientierungsplänen --> siehe Infoblatt         

 

WER ZEICHNET BRANDSCHUTZPLÄNE:

 
Die Verpflichtung zur Erstellung von Brandschutzplänen trifft richtliniengemäß den Brandschutzbeauftragten und damit ggf. auch die Betriebsführung.
Wer die Brandschutzpläne tatsächlich anfertigt, ist für den vorgesehenen Verwendungszweck ohne Bedeutung, die Kenntnis der TRVB O 121, i.d.g.F., allerdings erforderlich.
Der Planverfasser sowie der Brandschutzbeauftragte tragen die Verantwortung für den planlichen Inhalt. 

 

WIE ZEICHNET MAN BRANDSCHUTZPLÄNE:
 
Als Regelwerk für die Erstellung von Brandschutzplänen gilt ausschließlich die TRVB O 121, i.d.g.F. Diese kann über den Bundesfeuerwehrverband.at  erworben werden (Bitte beachten Sie auch den Wr. Anhang zur TRVB O 121). 
 

WANN MUSS DIE FEUERWEHR BRANDSCHUTZPLÄNE VIDIEREN:

 
  • Wenn sie von der Behörde vorgeschrieben wurden.
  • Im Zuge eines Anschlussverfahrens für eine Brandmeldeanlage
  • Wenn eine Parie der Pläne bei der Feuerwehr deponiert werden soll.
  • Wenn sich bereits vidierte Pläne geändert haben.

 

WIE GEHT DIE VIDIERUNG VOR SICH:
 
Eine beratende Begleitung bei der Erstellung der Pläne ist auf Grund der – im Verhältnis zu den anfallenden Plänen – geringen vorhandenen Ressourcen nur bedingt möglich.
Die bevorzugte Methode ist die Übermittlung sämtlicher Pläne als PDF-File
per E-Mail ( planbuero ma68.wien.gv.at)
Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von maximal 3 Werktagen eine Antwort über die weitere Vorgangsweise, eventuell notwendiger Korrekturen oder das vidierte Deckblatt per Mail.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Beratung in der „zentralen Vidierungsstelle“ der MA 68 vorsprechen.
 
Die „zentrale Vidierungsstelle“ im Planbüro der MA 68 befindet sich in der Hauptfererwache Leopoldstadt in 1020 Wien, Vorgartenstraße 223c und ist unter der Telefonnummer 01 53199 DW 52240 von Montag bis Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr oder per Mail unter planbuero ma68.wien.gv.at erreichbar.
 
 Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 03  Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 04
Lagebild Lageplan

 

Eine Zusendung von auf A4 gefaltenen Ausdrucken kann möglicherweise erforderlich sein. Hierüber werden Sie von der „zentralen Vidierungsstelle“ der MA 68 informiert.

Wir möchten darauf hinweisen, dass händische Eintragungen in Brandschutzplänen bei der Vidierung nicht akzeptiert werden.
Händisch korrigierte Pläne können ausnahmslos nur als kurzfristige Übergangslösung angesehen werden. 

Eine Übermittlung der vidierten Endversion als PDF-File ist zwingend erforderlich. Seitens der Feuerwehr werden selbstverständlich alle Bestimmungen des Datenschutzes, der Geheimhaltung und der Dienstverschwiegenheit beachtet.

Die Feuerwehr vidiert ausschließlich die formale Richtigkeit und überprüft keinesfalls die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.
Die Übermittlung des vidierten Deckblattes an den Planverfasser beendet den Vidierungsprozess. 
 
Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 05  Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 06a  Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 06b
  Geschoß-Übersichtsplan             Geschoßplan             Geschoßplan
 

NACH ERHALT DES VON DER FW VIDIERTEN BRANDSCHUTZPLAN-DECKBLATTES:

Bei der Ausstattung der vor Ort befindlichen Plankästen mit den vidierten Brandschutzplänen verwenden Sie das vidierte Deckblatt als Deckseite.
Achtung: In Wien sind zwei getrennte Planmappen beim FW-Hauptzugang erforderlich.
Die Planmappe für die Feuerwehr wird intern von der „zentralen Vidierungsstelle“ sektionsgemäß weitergeleitet.
Über das eventuell erforderliche BMA Anschlussverfahren informieren Sie sich bitte hier.
 
 Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 10 Musterpläne TRVB O 121 2014 Anhang 11  Garagen Zu und Abluft Musterplan
               Lageplan 
 (mit kleinem Übersichtsplan)
           Übersichtsplan     
       Wasserlöschanlage 
Zu- und Abluft Garage
 PV Anlage
Darstellung Photovoltaikanlage

Informative Downloads

 

 

Für den Inhalt verantwortlich:
Robert Jelesnianski
RL Planbüro
MA 68 Feuerwehr
 
 
 
   
© 2020 - Feuerwehr Wien

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.