Brandschutzpläne
ALLGEMEIN:
Für bestimmte Objekte ist es durch Behördenvorschreibung oder durch den Umstand, dass Brandschutzanlagen betrieben werden, vorgesehen, Brandschutzpläne anzufertigen und durch die „zentrale Vidierungsstelle“ der MA 68 Feuerwehr auf formale Richtigkeit vidieren zu lassen.
ZIELSETZUNG VON BRANDSCHUTZPLÄNEN:
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Als Basis für die Erstellung von Fluchtweg-Orientierungsplänen --> siehe Infoblatt
WER ZEICHNET BRANDSCHUTZPLÄNE:
Die Verpflichtung zur Erstellung von Brandschutzplänen trifft richtliniengemäß den Brandschutzbeauftragten und damit ggf. auch die Betriebsführung.
Wer die Brandschutzpläne tatsächlich anfertigt, ist für den vorgesehenen Verwendungszweck ohne Bedeutung, die Kenntnis der TRVB O 121, i.d.g.F., allerdings erforderlich.
Der Planverfasser sowie der Brandschutzbeauftragte tragen die Verantwortung für den planlichen Inhalt.
WIE ZEICHNET MAN BRANDSCHUTZPLÄNE:
WANN MUSS DIE FEUERWEHR BRANDSCHUTZPLÄNE VIDIEREN:
WIE GEHT DIE VIDIERUNG VOR SICH:
Eine beratende Begleitung bei der Erstellung der Pläne ist auf Grund der – im Verhältnis zu den anfallenden Plänen – geringen vorhandenen Ressourcen nur bedingt möglich.
Die bevorzugte Methode ist die Übermittlung sämtlicher Pläne als PDF-File
per E-Mail ( )
Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von maximal 3 Werktagen eine Antwort über die weitere Vorgangsweise, eventuell notwendiger Korrekturen oder das vidierte Deckblatt per Mail.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, zur Beratung in der „zentralen Vidierungsstelle“ der MA 68 vorsprechen.
Die „zentrale Vidierungsstelle“ im Planbüro der MA 68 befindet sich in der Hauptfererwache Leopoldstadt in 1020 Wien, Vorgartenstraße 223c und ist unter der Telefonnummer 01 53199 DW 52240 von Montag bis Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr oder per Mail unter erreichbar.
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Lagebild |
Lageplan |
Eine Zusendung von auf A4 gefaltenen Ausdrucken kann möglicherweise erforderlich sein. Hierüber werden Sie von der „zentralen Vidierungsstelle“ der MA 68 informiert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass händische Eintragungen in Brandschutzplänen bei der Vidierung nicht akzeptiert werden.
Händisch korrigierte Pläne können ausnahmslos nur als kurzfristige Übergangslösung angesehen werden.
Eine Übermittlung der vidierten Endversion als PDF-File ist zwingend erforderlich. Seitens der Feuerwehr werden selbstverständlich alle Bestimmungen des Datenschutzes, der Geheimhaltung und der Dienstverschwiegenheit beachtet.
Die Feuerwehr vidiert ausschließlich die formale Richtigkeit und überprüft keinesfalls die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.
Die Übermittlung des vidierten Deckblattes an den Planverfasser beendet den Vidierungsprozess.
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Geschoß-Übersichtsplan |
Geschoßplan |
Geschoßplan |
NACH ERHALT DES VON DER FW VIDIERTEN BRANDSCHUTZPLAN-DECKBLATTES:
Bei der Ausstattung der vor Ort befindlichen Plankästen mit den vidierten Brandschutzplänen verwenden Sie das vidierte Deckblatt als Deckseite.
Achtung: In Wien sind zwei getrennte Planmappen beim FW-Hauptzugang erforderlich.
Die Planmappe für die Feuerwehr wird intern von der „zentralen Vidierungsstelle“ sektionsgemäß weitergeleitet.
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Lageplan
(mit kleinem Übersichtsplan)
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Übersichtsplan
Wasserlöschanlage
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Zu- und Abluft Garage |
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Darstellung Photovoltaikanlage |
Informative Downloads
Für den Inhalt verantwortlich:
Robert Jelesnianski
RL Planbüro
MA 68 Feuerwehr