Brandschutzbeauftragte
Allgemeines
Der beste Brandschutz ist Brandverhütung. Diese kann nur innerbetrieblich stattfinden, und eine Brandschutzorganisation, an derer Spitze ein(e) Brandschutzbeauftragte(r) steht, ist der beste Garant für Bewusstseinsbildung und die Durchführung der richtigen Maßnahmen in seinem Aufsichtsbereich.
Die/der Brandschutzbeauftragte trägt durch ihre/seine Maßnahmen auch dazu bei, dass ein allfälliger Brandschaden nicht so eskaliert, wie er dies ohne die vorbereitenden Tätigkeiten dieser Organisations- und Funktionsstelle täte.
Die Notwendigkeit der Tätigkeiten in dieser Funktion sind so unbestritten, dass sie in einigen Gesetzeswerken aufgeführt sind. Welche Tätigkeiten, das lernt die/der Brandschutzbeauftragte in einer Ausbildung gemäß TRVB O 117, die auch regelmäßige Fortbildungen vorsieht.
Die Feuerwehr ist froh, in den Betrieben derat kompetente AnsprechpartnerInnen quasi als "Mitarbeiter" zu haben, und wir stehen Ihnen für Auskünfte und Hilfestellungen gern zur Verfügung. Bedenken Sie aber bitte, dass die Ressourcen der Feuerwehr in Wien im Verhältnis zur zu betreuenden Bevölkerung, zur Anzahl der Betriebe und angesichts der sonstigen Einsätze und Tätigkeiten gering sind.
- Im Hinblick auf Ihre Organisations- und Verwaltungstätigkeiten ist in der Ausbildungsrichtlinie TRVB O 117 vorgesehen, dass Sie - nach abgeschlossener Ausbildung mit Erweiterungsseminaren - längstens alle 5 Jahre eine Fortbildungsveranstaltungbesuchen müssen. Bei diesen Veranstaltungen, die von verschiedenen Ausbildungsinstitutionen angeboten werden, wird das notwendige Wissen und Können vermittelt, und die Probleme des "täglichen Lebens" sowie konkrete Fragestellungen können dort - auch im Austausch mit anderen Brandschutzbeauftragten - bestens geklärt werden.
- In der AstVO und in der TRVB O 119 ist vorgesehen, dass Sie mit der FeuerwehrVorbereitungen für allfällige Einsätze zu treffen hätten. Wieder unter Hinweis auf unsere beschränkten Ressourcen müssen wir hier leider darauf verweisen, dass dies in Wien in erster Linie durch standardisierte Kommunikationsformen (Meldungen über Inbetriebnahmen und Außerbetriebnahmen von Brandschutzanlagen), durch Einhaltung der Rahmenbedingungen bei den Infrastrukturen für die Feuerwehr (Zufahrt, Sperrsysteme, Löschwasserversorgung etc.), sowie durch die Bereitstellung und Übermittlung von Dokumentationen (z.B. Brandschutzpläne) abgewickelt werden muss.
- Aus dem selben Grund - nämlich wegen unserer knappen Ressourcen - ist es uns auch in den meisten Fällen nicht möglich, dem vielfach geäußerten Wunsch nach gemeinsamen Übungen nachzukommen. Die Feuerwehr übt tatsächlich sehr häufig das Zusammenspiel mit Betriebsbrandschutz- und sonstigen Alarmorganisationen, muss dies aber in erster Linie dort tun, wo die größten Gefahren drohen. Nach unserem Wissensstand bieten aber z.B. die bereits genannten Ausbildungsinstitutionen durchaus auch Hilfe bei der Planung und Überwachung von Übungen sowie auch Übungsgerätschaften - Z.B. für Löscherübungen (die die Feuerwehr ja gar nicht hätte) an. Sie wissen: In der Regel müssen Ihre Mitarbeiter zumindest ein Mal jährlich unterwiesen werden.
Sollten Sie weitergehende Fragen an uns haben, dann benutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:
Kontakt Betriebsbrandschutz