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TRVB 121 /25 (O) “BRANDSCHUTZPLÄNE FÜR DEN FEUERWEHREINSATZ”
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Rauchableitung aus Gebäuden gemäß der OIB RL 2
Informationen zu der in der OIB-Richtlinie 2 Punkt 3.12 festgehaltenen Begrifflichkeit „mit Mitteln der Feuerwehr geöffnet werden können“ und einsatztaktische als auch einsatzpraktische Lösungen zur Entrauchung von unterirdischen Bereichen und anderen öffnungslosen Räumen.
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Werte Planverfasser!
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Brandmelder ausschließlich
in der jeweiligen Zugangsebene zu diesen Meldern einzutragen sind.
Hinweise der Montagehöhe können zum Meldersymbol eingetragen werden.
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Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Berufsfeuerwehr Wien
Information über die anerkannten Einsatzgrenzen der Berufsfeuerwehr Wien beim Aussenangriff
als Planungsgrundlage für das Genehmigungsverfahren
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Händische Eintragungen in Brandschutzplänen
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass händische Eintragungen in Brandschutzplänen bei der Vidierung nicht akzeptiert werden.
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Klassifizierung der Brandentrauchungsmaßnahme bei Feuerwehraufzügen
Hiermit stellen wir Ihnen als Serviceleistung, Druckvorlagen der Symbole gemäß TRVB 150, Anhang 3 zur Verfügung.