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FEUERWEHR WIEN

   Vorbeugender Brandschutz

 
Wr Landesfeuerwehrverband                        

 Darstellung KFZ E-Ladestationen

 Elektrofahrzeug-Ladestation mit Angabe der Leistung in kW Elektrofahrzeug Ladestation
   
 Elektrofahrzeug-Ladestation Notabschaltung Elektrofahrzeug Ladestation Notabschaltung  
   
Muster zur Darstellung der KFZ E-Ladestation  Muster zur Darstellung der KFZ E-Ladestation 
 

Rauchableitung aus Gebäuden gemäß der OIB RL 2

Informationen zu der in der OIB-Richtlinie 2 Punkt 3.12 festgehaltenen Begrifflichkeit „mit Mitteln der Feuerwehr geöffnet werden können“ und einsatztaktische als auch einsatzpraktische Lösungen zur Entrauchung von unterirdischen Bereichen und anderen öffnungslosen Räumen.

 
 

Rettungswege über Mittel der Feuerwehr

Informationen, welche baulichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit die Feuerwehr ihre Rettungsgeräte zum Einsatz bringen kann. 
Unter dem nachfolgenden Link zum Download:

Geänderte Darstellung des Symboles OrgBr 03:

Hauptzugang für die Feuerwehr mit Angabe des Kriteriums

Gilt für Brandschutzpläne im Wiener Stadtgebiet.

ALT    NEU
OrgBr 02                                    

OrgBr02

Hier finden Sie Ergänzungen zur TRVB O 121

Download

 

Sofern Solarthermie (ST) und/oder Photovoltaik (PV) Anlagen  vorhanden sind, ist ein Geschoßübersichtsplan der Dachdraufsicht erforderlich.
Hier sind die Paneele gemäß TRVB O 121, Ausgabe 2015, mit Angabe ihrer jeweiligen Größe einzutragen.

BRANDABSCHNITTE – TRENNBAUTEILE

Bei Brandschutzplänen ist es unbedingt erforderlich, sämtliche mögliche Brandabschnitte, Haupt- sowie Unterbrandabschnitte, mit der Darstellung gemäß TRVB O 121, Ausgabe 2015, einzutragen.

Trennbauteile bzw. Trennwände gemäß OIB sind mit dem entsprechenden Symbol (BaBr 01) der TRVB O 121, Ausgabe 2015 zu kennzeichnen.

Mögliche Varianten zur Kennzeichnung von Laborbereichen
bzw. Räumlichkeiten, die im Einsatzfall nicht ohne vorherige Rücksprache betreten werden sollen.
 
Muster Labor 
 
 

Werte Planverfasser!

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Brandmelder ausschließlich

in der jeweiligen Zugangsebene zu diesen Meldern einzutragen sind.

Hinweise der Montagehöhe können zum Meldersymbol eingetragen werden.

Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Berufsfeuerwehr Wien

Information über die anerkannten Einsatzgrenzen der Berufsfeuerwehr Wien beim Aussenangriff

als Planungsgrundlage für das Genehmigungsverfahren

Händische Eintragungen in Brandschutzplänen

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass händische Eintragungen in Brandschutzplänen bei der Vidierung nicht akzeptiert werden.

Händische korrigierte Pläne können ausnahmslos nur als kurzfristige Übergangslösung angesehen werden.
Fluchtweg - Orientierungspläne
 
Auf Grund vermehrter Anfragen zum Thema Fluchtweg - Orientierungspläne, erlauben wir uns, folgende Hinweise zu veröffentlichen.
 
Es gibt in Österreich keine Richtlinie oder ÖNORM in Bezug auf Fluchtweg - Orientierungspläne.
Fluchtweg – Orientierungspläne werden nicht von der MA68 - Feuerwehr kontrolliert oder vidiert.
 
Für die Ausarbeitung von Fluchtweg - Orientierungsplänen kann die DIN ISO 23601 herangezogen werden, wobei zu beachten ist, dass einige Symbole sowie Passagen der Hinweistexte an die österreichischen Gegebenheiten anzupassen sind.

Klassifizierung der Brandentrauchungsmaßnahme bei Feuerwehraufzügen

Hiermit stellen wir Ihnen als Serviceleistung, Druckvorlagen der Symbole gemäß TRVB 150, Anhang 3 zur Verfügung.

 

 

Garagen Zu- und Abluft - Musterplan

Es gibt neue Musterpläne zu den Themen
.) Zu- und Abluft bei Garagen
.) Stiegenhäuser
 
 
Auch zu finden unter dem Menüpunkt Brandschutzpläne --> Informative Downloads

Im Zuge der Überarbeitung TRVB 121 O wurden auch einige Symbole und die Musterpläne auf den neuen Stand gebracht.

 

Symbol Nr. alt neu

 

BaBr 11

 

BaBr 11 BaBr 11

 

OrgBr 05

 

OrgBr 05 OrgBr 05
OrgBr 11 OrgBr 11 OrgBr 11

 

Die Musterpläne zur TRVB O 121 finden Sie hier...

Änderungen bzw. Ergänzungen zu TRVB 150 A 2012

Im Zuge der letzten TRVB-Sitzung im Juni 2014 wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur TRVB 150 A: Ausgabe 2012 beschlossen. 
   
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