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FEUERWEHR WIEN

   Vorbeugender Brandschutz

 
Wr Landesfeuerwehrverband                        

Anschluss von Brandschutzanlagen an die Feuerwehr Wien

Anschluss an FW System

 

Unter Brandschutzanlagen versteht man orstfeste Einrichtungen, die im Brandfall üblicherweise automatisch (brandfallgesteuert) in Betrieb gehen und damit die Sicherheit in einem Objekt oder einer Anlage erhöhen.

Brandschutzanlagen werden - als Ergänzung des rein baulichen und betrieblichen Brandschutzes - dann konzeptionell eingesetzt, wenn das Risiko in einem Objekt oder einer Anlage das akzeptierte Maß übersteigt.
Brandschutzanlagen werden aber auch oft aus eigenen Schutzinteressen errichtet.

Zu den Brandschutzanlagen gehören z.B. Brandmeldeanlagen, Anlagen zur Rauchkontrolle in Gebäuden, ortsfeste Löschanlagen (zB Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen) und brandfallgesteuerte Einrichtungen.  

 
Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zum Anschalteverfahren von Brandmeldeanlagen mit Alarmweiterleitung an das Brandmelde-Auswertesystem der Feuerwehr Wien.
 
Bei Fragen zu den hier genannten Unterlagen und Formularen wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat. 
 
Allgemeines 

Eine automatische Brandmeldeanlage dient zum Schutz von Leben, Einsatzkräften und Sachgütern. Diese brandschutztechnische Anlage erkennt Rauch, Wärme und/oder Strahlung und sorgt dadurch für eine entsprechende Brandfrüherkennung. Ein entstehender Brand wird so bereits in der unmittelbaren Anfangsphase entdeckt und gemeldet. 

Für den einwandfreien Betrieb der Brandmeldeanlage bedarf es einer funktionierenden Betriebsbrandschutzorganisation, so ist z.B. ein*e Brandschutzbeauftragte*r und ein*e Stellvertreter*in auszubilden und zu bestellen. Darüber hinaus muss grundsätzlich während der üblichen Betriebszeiten ein mit der Bedienung der Brandmeldeanlage vertrautes Personal anwesend sein. Außerhalb der Betriebszeit muss im Bedarfsfall, z.B. bei Bränden oder bei Störungen der Brandmeldeanlage, ein*e handlungsbefugte*r Vertreter*in Ihres Objekts, für die Feuerwehr erreichbar sein. Diese*r muss im Bedarfsfall binnen 30 Minuten beim Objekt eintreffen und in der Lage sein den Brandschutz übernehmen zu können.

Ein Interventionsdienst bietet, in Abhängigkeit der Nutzung, die Möglichkeit mit hausinternen Erkundungspersonal die Anzahl von Fehl- und Täuschungsalarmen zu reduzieren. 

Die automatische Alarmübertragung zur Feuerwehr erfolgt über das höchste zur Verfügung stehende Mittel der Übertragung, die sogenannte TUS-Leitung. „TUS“ steht für Telemetrie- und Sicherheit, diese Systeme der hochverfügbaren Übertragung von Brandalarmen werden in Wien derzeit von den Anbietern:
"A1 Telekom Austria AG" und "Come One Austria GmbH" betrieben. 

Für die Installation und den Betrieb der Brandmeldeanlage sowie des Notrufanschlusses (TUS-Sender) können Sie einschlägige Firmen Ihrer Wahl beauftragen. 

Anmerkung: Die Alarmweiterleitung erfolgt nicht durch die Feuerwehr Wien, sondern über die oben genannten externen Unternehmen. 

 
Anschalteverfahren 
 
Voraussetzungen einer Anschaltung
Die Brandschutzanlage hat den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz z.B. TRVB 123 S Brandmeldeanlagen, TRVB 114 S Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren, TRVB 151 S Brandfallsteuerungen; TRVB 127 S Sprinkleranlagen, TRVB 152 Gaslöschanlagen etc. an öffentliche Feuerwehren in der zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung gültigen Fassung zu entsprechen.

Für die Anschaltung Ihrer Brandmeldeanlage an die TUS-Auswertezentrale der Feuerwehr Wien sind zumindest folgende Unterlagen erforderlich:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr gemäß der Vorlage der Feuerwehr Wien im Original mit rechtmäßiger Zeichnung, per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur digital übermittelt, [DOWNLOAD]
  • zwei unterzeichnete Anschalteverträge gemäß der Vorlage der Feuerwehr Wien im Original mit rechtmäßiger Zeichnung, per Post oder ein mit qualifizierter elektronischerMuster Deckblatt TRVB 121 O 2025 Signatur digital übermittelter Vertrag, [DOWNLOAD]
  • Kopie der mängelfreien Inspektionsberichte über die Erstabnahme (und bei älteren Anlagen ggf. ein Inspektionsbericht der letzten wiederkehrenden Überprüfung) der Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 S, TRVB 114 S, TRVB 151 S einer zur Abnahme befugten Stelle,
  • Kopie der mängelfreien Inspektionsberichte über die Erstabnahme (und bei älteren Anlagen ggf. ein Inspektionsbericht der letzten wiederkehrenden Überprüfung) aller weiterer wesentlicher brandschutztechnischer Einrichtungen (z.B.: Druckbelüftungsanlage gemäß TRVB 112 S, Rauchabzug im Stiegenhaus gemäß TRVB 111 S, Feuerwehraufzug gemäß TRVB 150 S, usw.) einer zur Abnahme befugten Stelle,
  • Kopie der Ausbildungsnachweise gemäß TRVB 117 O (Brandschutzpass, Kursbestätigung) der Brandschutzbeauftragten,
  • Kopie von Bedienungsgruppenverzeichnis, Steuerungsgruppenverzeichnis usw. der Brandmeldeanlage,
    Anmerkung: Die Spalte "Plan-Nummer" muss mit den korrekten Planverweisen ausgefüllt sein und mit den Brandschutzplänen übereinstimmen! 
Nach Einlagen der notwendigen und vollständigen Unterlagen bei der Feuerwehr Wien, wird der Antrag geprüft und es erfolgt eine schriftliche Verständigung an die*den Antragsteller*in. Im Anschluss werden Ihre Daten in das Einsatzleit- und Alarmierungssystem der Feuerwehr Wien eingepflegt. 
 
Anschaltetermin 
Nach positiver Prüfung der zugesandten Unterlagen wird ein Anschaltetermin durch die Feuerwehr Wien vereinbart. Beim Anschaltetermin vor Ort kontaktiert die beauftragte Fachfirma die alarmannehmende Stelle der Feuerwehr.
Nach mündlicher Absprache werden dann alle zu übertragenden Meldungen der Brandmeldeanlage getestet und gegenseitig bestätigt.
Im Anschluss an eine erfolgreiche Testung und Freigabe durch die Feuerwehr wird der Alarmsender aufgeschaltet, die übertragenen Daten werden ausgewertet und im Einsatzleitsystem der Feuerwehr Wien verarbeitet.
Im Falle einer Alarmübertragung wird die Feuerwehr tätig und rückt zur Brandbekämpfung aus. Treten im Zuge des Probebetriebs aller zu übertragender Meldungen gravierende Fehler auf oder zeigen sich schwerwiegende Mängel bei brandschutztechnischen Einrichtungen, muss der Alarmsender abgeschaltet werden.
Nach Behebung der Mängel ist ein neuer Anschaltetermin zu vereinbaren.
Anmerkung: Die Feuerwehr Wien behält sich das Recht vor, bei der Anschaltung vor Ort anwesend zu sein.
 
Planung - Errichtung - Betrieb
Planung
Es wird empfohlen, bereits in der Planungsphase noch vor Auftragsvergabe an eine Errichterfirma eine von Ihnen
wählbare abnehmende Stelle mit einzubinden. Dadurch werden eventuelle nachträgliche Umbauten vermieden.
 
Schutzumfang
In Wien werden grundsätzlich nur Brandmeldeanlagen mit dem Schutzumfang "Vollschutz" oder "Brandabschnittsschutz" an die
Feuerwehr angeschlossen.
 
Errichtung der Brandmeldeanlage
Eine Vielzahl von Unternehmen haben sich auf die Errichtung von typgeprüften und in Österreich zugelassenen
Brandmeldeanlagen spezialisiert. Nur derartige Brandmeldeanlagen werden an die Feuerwehr Wien
angeschlossen. 
 
Installationsorte
Die Installationsorte der notwendigen Einrichtungen wie Feuerwehrorientierungsleuchte, Feuerwehrschlüsselsafe, Brandmelderzentrale,
Feuerwehrbedienfeld sind generell beim Hauptzugang des Objekts bzw. beim Hauptangriffsweg der Feuerwehr zu
situieren (siehe dazu auch TRVB 123 S). Dieser Umstand ist den zur Abnahme befugten Stellen, den namhaften
Herstellerfirmen und Errichterfirmen bekannt.
Um spätere Unzulänglichkeiten im Vorfeld auszuschließen, wird hier nochmals auf die Installationsorte
hingewiesen, um im Alarmfall einen raschen Einsatz der Feuerwehr gewährleisten zu können.
Feuerwehrorientierungsleuchte
Die Feuerwehrorientierungsleuchte muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein, um eine zielgenaue Zufahrt der
Einsatzkräfte gewährleisten zu können. Im unmittelbaren Bereich der Feuerwehrorientierungsleuchte muss sich der Feuerwehrschlüsselsafe
befinden. Eventuell müssen auch mehrere Feuerwehrorientierungsleuchten (z.B. eine bei der Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche, eine weitere beim Zugang in das Gebäude) installiert werden. 
 
Feuerwehrschlüsselsafe
Falls keine ständig besetzte Stelle, samt entsprechender Einbindung in den organisatorischen Brandschutz im Objekt vorhanden ist, welche über einen Generalschlüssel verfügt, ist ein
Feuerwehrschlüsselsafe im unmittelbaren Bereich des Hauptzuganges zu errichten. In diesem sind neben dem Generalschlüssel höchstens 4 weitere Schlüssel für
das Objekt zu hinterlegen. Für elektronische Zutrittskontrollsysteme (mit Chip-Karten, Transpondern, etc.) gelten
gesonderte Vorschriften. Wichtig ist, dass die im Feuerwehrschlüsselsafe hinterlegten Karten unbegrenzt gültig sind.
Falls es aus organisatorischen Gründen für den Betreiber nicht möglich ist, ein Generalschlüsselsystem zu
errichten, können bis zu maximal fünf verschiedene Schlüssel im Feuerwehrschlüsselsafe hinterlegt werden. Diese müssen z.B mit einem verschweißten Stahlring untrennbar verbunden sein, durch die dann alle von der Brandmeldeanlage überwachten Bereiche zerstörungsfrei zugänglich sein müssen.
Durch eine entsprechende Kennzeichnung der Schlüssel (Anhängerschild mit Beschriftung des Brandabschnittes,
der Firmenzugehörigkeit, 7. bis 12. Obergeschoß o. ä.) muss eine Eingrenzung des Schließbereichs für jeden
einzelnen Schlüssel möglich sein. 
 
Anmerkungen
  • Die im Feuerwehrschlüsselsafe verwahrten Schlüssel, Chip-Karten und Transponder müssen mit dem Generalschlüssel untrennbar verbunden (zB verschweißter Stahlring) und deutlich beschriftet deponiert werden.
  • Bei mehr als 5 Schlüsseln ist ein Multischlüsselsafe beim Feuerwehr Hauptangriffspunkt zu installieren. 
Feuerwehrbedienfeld
Das Feuerwehrbedienfeld ist im Angriffsweg der Feuerwehr, nicht weit entfernt vom Gebäudezugang, leicht
auffindbar und zugänglich zu installieren.
 
Feuerwehrplankasten
Im Feuerwehrplankasten werden alle erforderlichen Unterlagen in einem roten Ordner mit der Aufschrift „Feuerwehr“
aufbewahrt. Der Feuerwehrplankasten ist entweder mit dem Feuerwehrbedienfeldschlüssel oder mit dem
Feuerwehrsafeschlüssel sperrbar einzurichten. Im Bereich des Feuerwehrplankastens ist ein Platz zur Ablage der
Führungsmittel vorzusehen. Dieser Bereich muss ausreichend beleuchtet und gut zugänglich sein.
 
Brandmelderzentrale
Die Brandmelderzentrale ist nach Möglichkeit in einem nicht für unbefugte Personen zugänglichen Raum zu
installieren. Dieser Raum ist mit einem Hinweisschild gemäß ÖNORM F 2030 (BRANDMELDERZENTRALE) von außen zu kennzeichnen.
Falls eine solche Situierung aus technischen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist, sollte die
Brandmeldeanlage zumindest vor unbefugter Manipulation geschützt werden. Im Nahbereich der
Brandmeldeanlage ist ausreichend Platz für die Installation des TUS-Senders vorzusehen. Dieser benötigt in der
Regel auch einen Stromanschluss in der Nähe. Details sind mit dem Systembetreiber vorab zu klären.
 
Objekte mit mehreren Zugängen - Mehrkriteriensender
Verfügt ein Objekt über mehrere Feuerwehr-Zugänge, wird ein hierarchisches Brandmeldesystem mit mehreren
Zentralenstandorten installiert und/oder wird ein Mehrkriteriensender errichtet, sind die oben beschriebenen
Installationsorte einvernehmlich mit der örtlich zuständigen Sektionsleitung der Feuerwehr zu vereinbaren und im
Anhang 1 - Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr - bekannt zu geben.
 
Beantragen des TUS-Anschlusses beim Systembetreiber
Hierbei ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Systembetreiber (A1-Telekom oder ComOne) abzuschließen. Der
Systembetreiber installiert sein Übertragungsgerät (TUS-Sender) in der Nähe der Brandmeldezentrale und stellt
die Verbindung zwischen diesen beiden Anlagen her.
 
Brandschutzpläne
Die Brandschutzpläne werden von der Feuerwehr Wien (Planbüro) auf formale Richtigkeit überprüft und vidiert.
Anmerkung: Brandschutzpläne sind gemäß TRVB 121 O i.d.g.F auszuführen und sind nicht mit den
Meldergruppenplänen, die von den Brandmeldeanlagen-Errichtern geliefert werden, ident. Sie sind meist extra zu
beauftragen (Architekt oder Brandmelderanlagen - Errichter).
 
Betriebliche Maßnahmen - Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
Der* Die Brandschutzbeauftragte (BSB) hat die Verantwortung für alle Belange in Hinblick auf den
Organisatorischen Betriebsbrandschutz und muss eine entsprechende Ausbildung (Brandmeldeanlagen) besitzen.
Er* Sie benötigt zumindest eine*n Stellvertreter*in, sodass eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit gesichert ist.
 
Interventionsschaltung
In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Brandmeldeanlage mit einer Interventionsschaltung zu versehen. Hier
erfolgt die Erstkontrolle bei Einlangen eines Feueralarms durch betriebseigenes Personal. Erst bei Erreichen
bestimmter Kenngrößen, oder nach ungenütztem Verstreichen einer vorher festgelegten Zeitspanne wird der
Brandalarm an die Feuerwehr Wien übertragen. Die Interventionsschaltung muss von einer befugten Stelle
überprüft und kann sofort bei TUS-Anschaltung (in Anhang 1), oder auch erst später (mittels Anhang 9)
beantragt werden.
 
Änderungsmeldungen
Treten Änderungen während des zukünftigen Betriebs der Brandschutzanlage Ihrerseits bezüglich der
Stammdaten der Brandschutzanlage, der Betriebsart oder des Brandschutzpersonals auf, ersuchen wir um
Bekanntgabe mittels den Formularen Anhang 6 bis 10.
Die MA 68 hofft, Ihnen mit dieser Informationsseite eine Hilfestellung gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen
stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Anschaltunterlagen zum Download 

Anhang 1: Formular
Anhang 2: Info
Anhang 3: Formular
Anhang 4: Info
Anhang 5: Info
Anhang 6: Formular
Anhang 7: Formular
Anhang 8: Formular
Anhang 9: Formular
Anhang 10: Formular

 

   
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