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FEUERWEHR WIEN

   Vorbeugender Brandschutz

 
Wr Landesfeuerwehrverband                        

Rauchableitung aus Gebäuden gemäß der OIB RL 2

Informationen zu der in der OIB-Richtlinie 2 Punkt 3.12 festgehaltenen Begrifflichkeit „mit Mitteln der Feuerwehr geöffnet werden können“ und einsatztaktische als auch einsatzpraktische Lösungen zur Entrauchung von unterirdischen Bereichen und anderen öffnungslosen Räumen.

 
 
   
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