Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Feuerwehr Wien

 

Anschluss an FW System

Im Nachfolgenden geben wir Ihnen Informationen zum Anschaltverfahren für Brandmeldeanlagen
an das Brandmelde-Auswertesystem der Berufsfeuerwehr Wien.
Bei Fragen zu den hier genannten Unterlagen und Formularen wenden Sie sich bitte an die
zuständigen Referenten. (Link zu Referenten)

 

Anschluss von Brandmeldeanlagen - Allgemeines

Eine automatische Brandschutz- bzw. Brandmeldeanlage ist eine Sicherheitsanlage und ist als ein technisch
hochwertiges Gut anzusehen.
Für den Brandschutz bedeutet das Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage, dass in dem
überwachten Objekt eine Brandfrüherkennung gewährleistet ist, d.h. ein eventuell entstehender Brand wird
bereits in seiner unmittelbaren Anfangsphase entdeckt und gemeldet.
Zum klaglosen Betrieb der Brandmeldeanlage bedarf es aber auch einer funktionierenden Betriebs-
Brandschutzorganisation, so ist z.B. ein Brandschutzbeauftragter/Stellvertreter zu bestellen und ausbilden zu
lassen. Weiters muss während der üblichen Betriebszeiten mit der Bedienung der Brandmeldeanlage vertrautes
Personal anwesend sein. Außerhalb der Betriebszeit muss im Bedarfsfall, z.B. bei Bränden oder bei Störungen in
der Brandmeldeanlage, ein handlungsbefugter Vertreter Ihres Objekts für die Feuerwehr erreichbar sein. Zu
diesem Zweck können Sie uns bis zu sechs Personen und deren Telefonnummern bekannt geben. Unter gewissen
Umständen kann überdies Personal für einen Interventionsdienst notwendig sein (siehe Anhang 9).
Die Verbindung von geschultem Personal und automatischer Weiterleitung der Alarmmeldung an die Feuerwehr
stellt sicher, dass rechtzeitig Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden können und sich dadurch im Brandfall der
Schaden in Grenzen hält.
Die Alarmübertragung zur Feuerwehr erfolgt über eine sogenannte TUS-Leitung, welche in Wien zur Zeit von A1-
Telekom Austria und von ComOne angeboten wird. Dieses System bedient sich eventuell bereits vorhandener
Telefon- oder Datenleitungen, um die Alarme sicher und verlässlich von Ihrer Brandmeldeanlage zur Feuerwehr
zu übertragen.
Was die Realisierung Ihres Vorhabens betrifft, sind für die Errichtung der Brandmeldeanlage und den Betrieb des
Notrufanschlusses (TUS-Sender) externe Firmen verantwortlich und von Ihnen frei wählbar.

 

Anschalteverfahren

Voraussetzungen einer Anschaltung
Die Brandschutzanlage hat der TRVB S 123 und der TRVB 114 S (Technische Richtlinie Vorbeugender
Brandschutz sind beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband erhältlich) in der zum Zeitpunkt der Planung
und Errichtung gültigen Fassung zu entsprechen.
Zur Anschaltung gelangen grundsätzlich nur Anlagen, bei denen der Zeitzaum zwischen Fertigstellung der Anlage
und der Zustellung des vollständig ausgefüllten Antrags auf Anschaltung (Anhang 1) maximal ein Jahr beträgt.
Dieser Zeitraum kann eventuell überschritten werden, wenn in der Zwischenzeit keine wesentlichen Änderungen
in den Technischen Richtlinien erfolgt sind.
Treten maßgebliche Änderungen in technischer und/oder organisatorischer Hinsicht in Kraft, kann nach
Überschreiten der Einjahresfrist eine Anschaltung seitens der Feuerwehr Wien abgelehnt werden bzw.
Änderungen in Entsprechung der geänderten Richtlinien verlangt werden.

Für die Anschaltung Ihrer Brandmeldeanlage an die TUS-Auswertezentrale der Feuerwehr Wien sind folgende
Unterlagen beizubringen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr (Anhang 1)
  • Zwei unterzeichnete Anschalteverträge (Anhang 3)
  • Kopie eines positiven Abschlussberichtes über die Brandmeldeanlage einer zur Abnahme befugten Stelle
    (Achtung: Hierzu benötigen Sie von der Feuerwehr vidierte Brandschutzpläne!)
  • Kopien der positiven Abschlussberichte über weitere wesentliche Brandschutzanlagen (z.B.:
    Druckbelüftungsanlage, Brandrauchverdünnungsanlage usw.) einer zur Abnahme befugten Stelle
  • Kopie des Ausbildungsnachweises (Brandschutzpass, Kursbestätigung) des/der Brandschutzbeauftragten
  • Kopie des Bedienungsgruppenverzeichnisses der Brandmeldeanlage (Achtung: Spalte Plan-Nummer muss
    ausgefüllt sein und mit den Brandschutzplänen übereinstimmen!)

 

Sobald die geforderten Unterlagen vollständig der Feuerwehr Wien zugestellt wurden, wird der Antrag geprüft
und es erfolgt eine schriftliche Verständigung an den Antragsteller. Zeitgleich werden alle notwendigen Daten in
das Einsatzleit- und Alarmierungssystem der Feuerwehr Wien eingegeben.

Fehlen beim Antrag auf Anschaltung wesentliche Daten und/oder Unterlagen werden die Anschaltunterlagen an
den Absender mit einem entsprechenden Begleitschreiben retourniert.

 

Anschaltprocedere

Zum vereinbarten Anschalttermin kontaktieren Sie bzw. die beauftragte Fachfirma die Feuerwehr –
Nachrichtenzentrale unter der Telefonnummer 122.
Nach mündlicher Absprache werden dann alle zu übertragenden Meldungen (Alarm, Feuerwehr kommt,
Schlüsselsafe-Fernöffnung) der Brandmeldeanlage simuliert und gegenseitig bestätigt.
Bei positivem Probebetrieb bleibt der Alarmsender aufgeschaltet – die übertragenen Daten werden ausgewertet
und im Einsatzleitsystem der Feuerwehr Wien verarbeitet.
Im Falle einer Alarmübertragung wird die Feuerwehr tätig und rückt zur Brandbekämpfung aus.
Treten im Zuge des Probebetriebs aller zu übertragender Meldungen gravierende Fehler auf, muss der
Alarmsender abgeschaltet und nach Behebung der Mängel ein neuer Anschalttermin vereinbart werden.
(Hinweis: Die Feuerwehr Wien behält sich das Recht vor, bei der Anschaltung vor Ort anwesend zu sein.)

 

Planung - Errichtung - Betrieb

Planung
Es wird empfohlen, bereits in der Planungsphase noch vor Auftragsvergabe an eine Errichterfirma eine von Ihnen
wählbare abnehmende Stelle mit einzubinden. Dadurch werden eventuelle nachträgliche Umbauten vermieden.

Schutzumfang
In Wien werden nur Brandmeldeanlagen mit einem Schutzumfang Vollschutz oder Brandabschnittsschutz an die
Feuerwehr angeschlossen, außer, die Behörde hat ausdrücklich etwas anderes gefordert.

Errichtung der Brandmeldeanlage
Eine Vielzahl von Unternehmen haben sich auf die Errichtung von typgeprüften und in Österreich zugelassenen
Brandmeldeanlagen spezialisiert. Nur derartige Brandmeldeanlagen werden an die Feuerwehr Wien
angeschlossen. Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung können wir hier allerdings keine Namen nennen.

Installationsorte
Die Installationsorte der notwendigen Einrichtungen wie Blitzleuchte, Schlüsselsafe, Brandmelderzentrale,
Feuerwehrbedienfeld sind generell beim Hauptzugang des Objekts bzw. beim Hauptangriffsweg der Feuerwehr zu
situieren (siehe dazu auch TRVB S 123). Dieser Umstand ist den zur Abnahme befugten Stellen, den namhaften
Herstellerfirmen und Errichterfirmen bekannt.
Um spätere Unzulänglichkeiten im Vorfeld auszuschließen, wird hier nochmals auf die Installationsorte
hingewiesen, um im Alarmfall einen raschen Einsatz der Feuerwehr gewährleisten zu können.

Blitzleuchte
Die Blitzleuchte muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein, um eine zielgenaue Zufahrt der
Einsatzkräfte gewährleisten zu können. Im unmittelbaren Bereich der Blitzleuchte muss sich der Schlüsselsafe
befinden. Eventuell müssen auch mehrere Blitzleuchten (z.B. eine bei der Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche,
eine weitere beim Zugang in das Gebäude) installiert werden.

Schlüsselsafe
Falls keine ständig besetzte Stelle im Objekt vorhanden ist, welche über einen Generalschlüssel verfügt, ist ein
Schlüsselsafe im unmittelbaren Bereich des Hauptzuganges zu errichten. In diesem ist ein Generalschlüssel für
das Objekt zu hinterlegen. Für elektronische Zutrittskontrollsysteme (mit Chip-Karten, Transpondern, etc.) gelten
gesonderte Vorschriften. Wichtig ist, dass die im Schlüsselsafe hinterlegten Karten unbegrenzt gültig sind.
Falls es aus organisatorischen Gründen für den Betreiber nicht möglich ist, ein Generalschlüsselsystem zu
errichten, können bis zu maximal fünf verschiedene Schlüssel im Safe hinterlegt werden. Diese müssen fix mittels
Schlüsselring verbunden sein, durch die dann alle überwachten Bereiche der BMA zugänglich sein müssen.
Durch eine entsprechende Kennzeichnung der Schlüssel (Anhängerschild mit Beschriftung des Brandabschnittes,
der Firmenzugehörigkeit, 7. bis 12. Obergeschoß o. ä.) muss eine Eingrenzung des Schließbereichs für jeden
einzelnen Schlüssel möglich sein.
(Anmerkung: Bei mehr als 5 Schlüsseln ist bei der BMZ ein Multischlüsselsafe zu installieren.)

Feuerwehrbedienfeld
Das Feuerwehrbedienfeld ist im Angriffsweg der Feuerwehr, nicht weit entfernt vom Gebäudezugang, leicht
auffindbar und zugänglich zu installieren.

Plankasten
Im Plankasten werden alle erforderlichen Unterlagen in einem roten Ordner mit der Aufschrift „Feuerwehr“
aufbewahrt. Der Plankasten ist entweder mit dem Feuerwehrbedienfeldschlüssel oder mit dem
Feuerwehrsafeschlüssel sperrbar einzurichten. Im Bereich des Plankastens ist ein Platz zur Ablage der
Führungsmittel vorzusehen. Dieser Bereich muss ausreichend beleuchtet und gut zugänglich sein.

Brandmeldezentrale
Die Brandmeldezentrale ist nach Möglichkeit in einem nicht für unbefugte Personen zugänglichen Raum zu
installieren. Dieser Raum ist mit einem Hinweisschild (Brandmeldezentrale) von außen zu kennzeichnen.
Falls eine solche Situierung aus technischen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich ist, sollte die
Brandmeldeanlage zumindest vor unbefugter Manipulation geschützt werden. Im Nahbereich der
Brandmeldeanlage ist ausreichend Platz für die Installation des TUS-Senders vorzusehen. Dieser benötigt in der
Regel auch einen Stromanschluss in der Nähe. Details sind mit dem Systembetreiber vorab zu klären.

Objekte mit mehreren Zugängen - Mehrkriteriensender
Verfügt ein Objekt über mehrere Feuerwehr-Zugänge, wird ein hierarchisches Brandmeldesystem mit mehreren
Zentralenstandorten installiert und/oder wird ein Mehrkriteriensender errichtet, sind die oben beschriebenen
Installationsorte einvernehmlich mit der örtlich zuständigen Sektionsleitung der Feuerwehr zu vereinbaren und im
Anhang 1 „Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der Feuerwehr“ bekannt zu geben.

Beantragen des TUS-Anschlusses beim Systembetreiber
Hierbei ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Systembetreiber (A1-Telekom oder ComOne) abzuschließen. Der
Systembetreiber installiert sein Übertragungsgerät (TUS-Sender) in der Nähe der Brandmeldezentrale und stellt
die Verbindung zwischen diesen beiden Anlagen her.

Brandschutzpläne
Die Brandschutzpläne werden von der Feuerwehr Wien (Planbüro) auf formale Richtigkeit überprüft und vidiert.
Anmerkung: Brandschutzpläne sind gemäß TRVB O 121 i.d.g.F auszuführen und sind nicht mit den
Meldergruppenplänen, die von den Brandmeldeanlagen-Errichtern geliefert werden, ident. Sie sind meist extra zu
beauftragen (Architekt oder Brandmelderanlagen - Errichter).

Betriebliche Maßnahmen - Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
Der/die Brandschutzbeauftragte (BSB) hat die Verantwortung für alle Belange in Hinblick auf den
Organisatorischen Betriebsbrandschutz und muss eine entsprechende Ausbildung (Brandmeldeanlagen) besitzen.

Er/sie benötigt einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin.

Interventionsschaltung
In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Brandmeldeanlage mit einer Interventionsschaltung zu versehen. Hier
erfolgt die Erstkontrolle bei Einlangen eines Feueralarms durch betriebseigenes Personal. Erst bei Erreichen
bestimmter Kenngrößen, oder nach ungenütztem Verstreichen einer vorher festgelegten Zeitspanne wird der
Brandalarm an die Feuerwehr Wien übertragen. Die Interventionsschaltung muss von einer befugten Stelle
überprüft und kann sofort bei TUS-Anschaltung (in Anhang 1), oder auch erst später (mittels Anhang 9)
beantragt werden.

Änderungsmeldungen
Treten Änderungen während des zukünftigen Betriebs der Brandschutzanlage Ihrerseits bezüglich der
Stammdaten der Brandschutzanlage, der Betriebsart oder des Brandschutzpersonals auf, ersuchen wir um
Bekanntgabe mittels den Formularen Anhang 6 bis 10.

Die MA 68 hofft, Ihnen mit dieser Informationsseite eine Hilfestellung gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen
stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Anschaltunterlagen zum Download 

Anhang 1: Formular
Anhang 2: Info
Anhang 3: Formular
Anhang 4: Info
Anhang 5: Info
Anhang 6: Formular
Anhang 7: Formular
Anhang 8: Formular
Anhang 9: Formular
Anhang 10: Formular