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FEUERWEHR WIEN

   Vorbeugender Brandschutz

 
Wr Landesfeuerwehrverband                        

Brandschutzanlagen

Errichtung von Brandschutzanlagen


SprinklerzentraleUnter "Brandschutzanlagen" versteht man orstfeste Einrichtungen, die im Brandfall üblicherweise automatisch (brandfallgesteuert) in Betrieb gehen und damit dieSprinkler Sicherheit in einem Objekt oder einer Anlage erhöhen.


Brandschutzanlagen werden - als Ergänzung des rein baulichen und betrieblichen Brandschutzes - dann konzeptionell eingesetzt, wenn das Risiko in einem Objekt oder einer Anlage das akzeptierte Maß übersteigt.
Brandschutzanlagen werden aber auch oft aus eigenen Schutzinteressen errichtet.

Zu den Brandschutzanlagen gehören z.B. Brandmeldeanlagen, Anlagen zur Rauchkontrolle in Gebäuden, ortsfeste Löschanlagen und brandfallgesteuerte Einrichtungen.

  • Für die Planung, die Errichtung, die Inbetriebsetzung und den Betrieb von Brandschutzanlagen und ihrer Bestandteile gibt es Errichtungsvorschriften, die sich in Normen und Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) finden.
  • Die Anlagen müssen durch hierzu berechtigte Fachfirmen errichtet werden. Zum Teil bestehen Anforderungen an die Zertifizierung von Fachfirmen.
  • Die ordnungsgemäße Ausführung muss durch eine positive Abnahme einer hierfür zur Abnahme befugten Stelle nachgewiesen werden.

Allfällige Interpretationen der Errichtungsvorschriften für das jeweilige Projekt sind mit der für die Abnahme herangezogenen Prüf- und Überwachungsstelle durchzuführen.
Die Feuerwehr kann in diese Abläufe nicht eingreifen, da eine positive Abnahme nach den geltenden Richtlinien ja auch Grundlage der behördlichen Würdigung einer solchen Anlage und der Versicherbarkeit eines dermaßen geschützten Objekts ist. 

Dennoch hat wird die Feuerwehr bei einigen Details in die Planung einbezogen werden müssen:

  • Als Einsatzorganisation, die letztendlich auf die Funktionsfähigkeit und Bedienbarkeit dieser Anlagen angewiesen ist, wird sie Aussagen zur Situierung und Gestaltung von Bedienungselementen treffen.
  • Beim Anschluss privater Brandmeldeanlagen an das Brandmeldeauswertesystem der Feuerwehr der Stadt Wien ist sie Vertragspartner.

 

Errichtung von Brandschutzanlagen, Verfahren

Klärungen mit der Feuerwehr erfolgen entweder mit unserem Brandschutzbüro in der zuständigen Brandschutzsektion:

  • Besprochen werden nur vom Projektträger oder verantwortlichen Planer klar dargelegten oder die von einer Behörde oder Überwachungsstelle übermittelten Fragen.
  • Ansprechpartner sind ausschließlich der Projektträger oder der verantwortliche Projektplaner. Werden Errichter von einzelnen Gewerken beauftragt, Klärungen mit der Feuerwehr zu treffen, so benötigen sie hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht der vorgenannten Stellen.
  • Die Ergebnisse der Besprechungen sind in die Planung für die Einreichung (bzw. für die Abnahme durch eine Überwachungsstelle) einzuarbeiten und zu dokumentieren. Ein Satz dieser Dokumentation ist an die Feuerwehr zu senden.
  • Ungeachtet der besprochenen Sachverhalte bleibt die volle Verantwortung für fachgerechte Planung, Umsetzung und Betrieb beim jeweils Verantwortlichen.
  • Sollten der Projektträger und der spätere Nutzer oder Betreiber nicht identisch sein, so sind sämtliche besprochene Maßnahmen, die den Nutzer oder Betreiber betreffen, für diesen zu dokumentieren und an diesen weiterzugeben.


Bauführung

 

Kontaktaufnahme über diesen Link: Kontakt - Brandschutzanlagen

 

Betrieb von Brandschutzanlagen

Beachten Sie bitte, dass in den Errichtungs- und Betriebsrichtlinien für Brandschutzanlagen sowie in den Anschlussverträgen mit der Feuerwehr Instandhaltungs- und Revisionsvorschriften enthalten sind.Druckknopfmelder
Betreiben Sie eine Brandschutzanlage außerhalb der für den Betrieb festgelegten Rahmenbedingungen oder vernachlässigen Sie die Instandhaltung und Revision, so hat dies in der Regel Rechtsfolgen:

  • Möglicherweise bewegen Sie sich außerhalb der behördlich genehmigten und versicherten Betriebsbedingungen. In einem Schadensfall hätte dies Haftungskonsequenzen und zöge möglicherweise den Verlust der Versicherungsdeckung nach sich.
  • Werden im Zug von Feuerwehreinsätzen Schäden oder Mängel bemerkt, so hinterlassen die Einsatzkräfte Eintragungen in Anlagenkontrollbücher und/oder Mängelformulare, die auch bei der Feuerwehr evident gehalten werden.
  • Bei groben oder längerfristig nicht behobenen Mängeln kann es zu weiteren Konsequenzen - Abschaltung vom Alarmauswertesystem der Feuerwehr und Meldung an die Behörde - kommen.

 

Abschaltung von Brandschutzanlagen

Sofern Sie aus zwingenden Gründen Brandschutzanlagen außer Betrieb nehmen müssen, sind dabei die Festlegungen einzuhalten, die in den jeweiligen Errichtungs- und Betriebsrichtlinien festgehalten sind. 
Üblicherweise sind das:

  • Anstreben einer kürzestmöglichen Abschaltdauer
  • Ersatzmaßnahmen, jedenfalls aber eine verstärkte personelle Kontrolle des vormals geschützten Bereiches
  • Eventuell Verständigung des Sachversicherers und der Behörden

Die Feuerwehr der Stadt Wien ersucht um Verständigung in all denjenigen Fällen, in denen Maßnahmen gesetzt werden, die einen Feuerwehreinsatz nachhaltig beeinflussen können, also

  • Bei Abschaltung von betrieblichen Löschwasserversorgungen und nassen und trockenen Steigleitungen
  • Bei Abschaltung von Sprinkleranlagen
  • Bei Abschaltung von Brandmeldeanlagen und sonstigen Löschanlagen in Bereichen mit hohen Wertedichten oder erhöhten Schutzinteressen

Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall die örtlich für Sie zuständige Hauptfeuerwache: Kontakt

 

Betrieb und Instandhaltung von Brandschutzanlagen

Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Brandschutzanlagen sowie für deren Instandhaltung (Prüfung, Wartung und Instandsetzung) von Brandschutzanlagen besteht im Regelfall aus drei Komponenten:

  • Regelmäßige Kontrollen durch Brandschutzpersonal und Anlagenwarte im Rahmen der Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle und nach den Errichtungs- und Betriebsvorschriften für die jeweilige Anlage.
  • Wartung durch eine hierfür authorisierte Fachfirma, die üblicherweise durch einen Wartungsvertrag belegt werden muss
  • Revision durch eine zur Abnahme befugten Stelle.

 

Bitte sorgen Sie für eine einwandfrei funktionierende Brandschutzanlage.
Sie ersparen sich und uns viel Ärger und auch Kosten für Ausrückungen der Feuerwehr zu Fehlauslösungen.

   
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